Aufgehoben wird alles, was in späterer Zeit Auskunft geben kann über die Tätigkeit des Vereins, seine Organisationsstrukturen, seine Aktivitäten und das Engagement seiner aktiven Mitglieder und Entscheidungsträgerinnen.
Es geht also nicht nur um Dinge, die veröffentlicht wurden, sondern gerade auch um die "internen" Unterlagen. Sollten sich darunter Dokumente befinden, die vorläufig noch nicht allgemein zugänglich sein sollen, so können Sperrvermerke vergeben werden.
Es werden aufgehoben:
Besser erst einmal zuviel aufheben als zuviel wegwerfen!
Hilfreiche Literatur zu Fragen der Archivierung finden Sie unter:
Wo gibt es fachliche Unterstützung?
Beispiel für die Verzeichnung einer Akte:
Muster zur Verzeichnung einer Akte des Katholischen Deutschen Frauenbundes (1 Seite, pdf)

