Dieses Thema wird relevant, wenn Dokumente nicht nur für eigene Vereinszwecke aufbewahrt werden, sondern auch in irgendeiner Form - z. B. für Forschungen, für Publikationen oder für Ausstellungen - der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
"Sperrvermerk" bedeutet, dass festgelegt wird, ab wann eine Akte, eine Korrespondenz oder welches Material auch immer öffentlich zugänglich und nutzbar sein soll. Sperrvermerke sollten nur vergeben werden, wenn es wirklich gute Gründe dafür gibt. Die Regel sollte sein, möglichst viele Dokumente zugänglich zu machen. Welcher Zeitraum für die Sperrung festgelegt wird, liegt einerseits im Ermessen des Vereins, es müssen aber auch rechtliche Bestimmungen beachtet werden, wie:
Die Datenschutzgesetze regeln den Schutz persönlicher Daten vor Missbrauch. Wie damit bei Archivmaterial umgegangen wird, kann in den Archivgesetzen der einzelnen Bundesländer nachgelesen werden:
http://www.c-wortmann.de/staatsarchive/gesetze.html.
Meistens wird davon ausgegangen, dass persönliche Unterlagen erst 10 Jahre nach dem Tod der Person oder - wenn kein Todesdatum bekannt ist - 100 Jahre nach der Geburt öffentlich gemacht werden dürfen.
Das betrifft aber in der Tat nur persönliche Daten und Unterlagen im engeren Sinne.
Weitere Informationen zum Datenschutz
http://de.wikipedia.org/wiki/datenschutz
Das Recht am eigenen Bild schützt das Persönlichkeitsrecht, d. h. die erkennbare Wiedergabe einer Person erfordert deren Einverständnis.
Dies gilt nicht für Bilder von öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen.
Weitere Informationen zum Recht am eigenen Bild:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Internationaler Frauenkongress 1904 in Berlin.
Copyright: Archiv der deutschen Frauenbewegung, Kassel
sollten nur vergeben werden, wenn es wirklich gute Gründe dafür gibt. Die Regel sollte sein, möglichst viele Dokumente zugänglich zu machen.
Archivgesetze der einzelnen Bundesländer
http://www.staatsarchive.de/
gesetze.html
Weitere Informationen zum Datenschutz
http://de.wikipedia.org/
wiki/datenschutz
Weitere Informationen zum Recht am eigenen Bild:
http://de.wikipedia.org/wiki/
Recht_am_eigenen_Bild